Sie können Handwerkerleistungen beim Finanzamt bis zu einer Höhe von 1.200,-EUR jährlich steuerlichabsetzen. Dabei werden jedoch nur die tatsächlichen Arbeitskosten, also die Arbeitszeit des Handwerkers geltend gemacht.
Materialkosten sind nicht absetzfähig.
Der Dienstleistungsanteil der Handwerkerrechnung ist bis zu einer Höhe von 6.000,- EUR jährlich absetzbar und wird mit max. 20% durch das Finanzamt erstattet. ( 1.200,- EUR)
Die wichtigsten Voraussetzungen:
Die Steuerermäßigung erhalten Sie für: