Absturzsicherung auf Dächern: Was Bauherren jetzt beachten müssen
Arbeiten auf Dächern gehören zu den gefaehrlichsten Tätigkeiten im Bauwesen. Wartung, Inspektion oder der Betrieb von Anlagen wie Photovoltaik, Lüftung oder RWA machen ein regelmäßiges Betreten von Dachflächen notwendig.
Verantwortung liegt beim Bauherrn und Betreiber
Bereits bei der Planung und Sanierung von Gebäuden sind Bauherren verpflichtet, sichere Zugaenge und geeignete Schutzmaßnahmen gegen Absturz vorzusehen. Diese Verantwortung endet nicht mit der Fertigstellung - auch Betreiber und Eigentümer sind für Wartung, Kontrolle und Instandhaltung der Sicherungssysteme verantwortlich.
Kollektivschutz hat Vorrang
Grundsatz aller Regelwerke ist klar: Technische, kollektive Schutzmaßnahmen gehen vor persoenlicher Schutzausruestung. Dazu zaehlen z. B.:
- feste Geländer und Umwehrungen
- Attiken und Brüstungen
- dauerhaft installierte Seitenschutzsysteme
Erst wenn solche Maßnahmen konstruktiv nicht möglich sind, dürfen Anschlageinrichtungen mit PSA gegen Absturz eingesetzt werden.
Planung nach Nutzung und Wartungsintensität
Die DGUV unterscheidet Dachflächen nach:
- Art und Häufigkeit der Nutzung
- vorhandenen technischen Anlagen
- beteiligten Personengruppen
Je nach Einstufung ergeben sich unterschiedliche Ausstattungsklassen, die von einfachen Umwehrungen bis zu komplexen, liniengefuehrten Sicherungssystemen reichen. Besonders Dächer mit Photovoltaik- oder Haustechnik gelten als wartungsintensiv und erfordern erhöhte Sicherheitsstandards.
Unser Fazit
Absturzsicherung ist kein optionales Extra, sondern Bestandteil einer verantwortungsvollen Bau- und Sanierungsplanung. Wer Dachflächen heute richtig ausstattet, reduziert Unfallrisiken, erhöht die Rechtssicherheit und senkt langfristig Folgekosten.
Wir empfehlen, Absturzsicherung frühzeitig mitzuplanen - insbesondere bei Dachsanierungen und bei der Nachruestung von PV-Anlagen.