Update zur Solarpflicht bei Dachsanierungen in NRW ab 2026 - das ist jetzt konkret geklärt

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Die Solarpflicht bei Dachsanierungen in Nordrhein-Westfalen ab dem 1. Januar 2026 wirft in der Praxis viele Fragen auf. Mit einem aktuellen Antwortschreiben des Bauministeriums NRW gibt es nun wichtige Klarstellungen.

Update zur Solarpflicht bei Dachsanierungen in NRW ab 2026 - das ist jetzt konkret geklärt

Ab wann gilt die Solarpflicht wirklich?

Entscheidend ist nicht der Vertragsabschluss, sondern der tatsächliche Beginn der Arbeiten auf der Baustelle.

Klarstellung des Bauministeriums NRW: Maßgeblich ist der reale Arbeitsbeginn (z. B. Abbruch der Dachhaut). Nicht ausreichend sind:

  • Vertragsunterzeichnung
  • Materialbestellung
  • bloßes Aufstellen eines Gerüsts

Beginnen die eigentlichen Dacharbeiten erst im Jahr 2026, greift die Solarpflicht - auch wenn der Auftrag bereits 2025 vergeben wurde.

Wann liegt eine vollständige Erneuerung der Dachhaut vor?

Eine vollständige Erneuerung liegt nicht vor, wenn:

  • ausschließlich kurzfristig eingetretene Schäden behoben werden
  • z. B. nach Sturm-, Hagel- oder Orkansschäden

Ausschlaggebend ist das auslösende Ereignis, nicht der Umfang der Arbeiten.

Wirtschaftlichkeit: Was zählt zu den Kosten?

Das Bauministerium stellt klar, dass bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung alle Systemkosten zu berücksichtigen sind:

  • Planungskosten
  • PV-Module und Unterkonstruktion
  • Wechselrichter, Messeinrichtungen, Netzanschluss
  • Montagekosten
  • zusätzliche Kosten für Brandschutz, Sicherheit und Statik
  • Ertüchtigung der elektrischen Hausinstallation

Wann gilt die Solarpflicht als wirtschaftlich unzumutbar?

Die Pflicht entfällt, wenn:

  • die Amortisationszeit der PV-Anlage mehr als 25 Jahre beträgt
  • oder die sonstigen Systemkosten mehr als 70% der eigentlichen PV-Kosten ausmachen

Diese Ausnahmen gelten kraft Gesetzes, ohne vorherige behördliche Genehmigung.

Wer trägt die Verantwortung?

Die Verantwortung liegt ausschließlich bei der Eigentümerin oder dem Eigentümer des Gebäudes.

Für Dachdeckerbetriebe gilt:

  • Es besteht keine ausdrücklich gesetzliche Informationspflicht
  • dennoch wird dringend empfohlen, auf die Solarpflicht hinzuweisen
  • lehnt der Auftraggeber eine PV-Anlage ab, sollte dies schriftlich dokumentiert werden

Unser Fazit aus der Praxis

Das Update bringt wichtige Klarheit - zeigt aber auch: Die Solarpflicht ist kein reines Technikthema, sondern berührt Bauabläufe, Wirtschaftlichkeit und Haftungsfragen.

Unser Rat an Bauherren:

  • Dachsanierungen frühzeitig planen
  • Solarpflicht prüfen lassen
  • Wirtschaftlichkeit realistisch bewerten
  • Entscheidungen sauber dokumentieren
So lassen sich rechtliche Risiken und spätere Nachforderungen vermeiden.

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