Solarpflicht bei Dachsanierungen in NRW ab 2026 - das müssen Bauherren jetzt wissen

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Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue gesetzliche Regelung: Wer bei einem bestehenden Gebäude das Dach vollständig erneuert, muss in vielen Fällen künftig auch eine Photovoltaikanlage installieren.

Solarpflicht bei Dachsanierungen in NRW ab 2026 - das müssen Bauherren jetzt wissen

Wann greift die Solarpflicht?

Die Solarpflicht gilt, wenn:

  • die Dachhaut vollständig erneuert wird (z. B. neue Eindeckung oder neue Abdichtung)
  • es sich nicht nur um eine kurzfristige Reparatur handelt
  • die Dachsanierung ab dem 1. Januar 2026 durchgeführt wird

Rechtsgrundlage sind Paragraph 42a der Landesbauordnung NRW und die Solaranlagen-Verordnung NRW.

Wie kann die Solarpflicht erfüllt werden?

Bei Bestandsgebäuden gibt es zwei gleichwertige Möglichkeiten:

Variante 1 - Belegung der Dachfläche: Mindestens 30% der geeigneten Netto-Dachfläche müssen mit Photovoltaikmodulen belegt werden.

Variante 2 - Mindestleistung der PV-Anlage:

  • 3 kWp bei Ein- und Zweifamilienhäusern
  • 4 kWp bei Mehrfamilienhäusern mit 3-5 Wohneinheiten
  • 8 kWp bei Mehrfamilienhäusern mit 6-10 Wohneinheiten

Gibt es Ausnahmen von der Solarpflicht?

Ja - und die sind in der Praxis sehr wichtig.

Technische Ausnahmen - Die Pflicht entfällt u. a., wenn:

  • das Dach ausschließlich nach Norden ausgerichtet ist
  • die Dachfläche konstruktiv ungeeignet ist
  • die Statik nur mit unverhältnismaessigem Aufwand angepasst werden koennte

Wirtschaftliche Ausnahmen können eine Befreiung rechtfertigen, z. B.:

  • wenn sich die PV-Anlage erst nach mehr als 25 Jahren amortisiert
  • wenn zusätzliche Systemkosten mehr als 70% der PV-Kosten betragen

Wer ist für die Solarpflicht verantwortlich?

Ganz wichtig: Verantwortlich ist immer der Eigentümer des Gebäudes.

Unser Fazit als Dachdeckerbetrieb

Die Solarpflicht wird die Dachsanierung künftig stärker verändern. Wer frühzeitig plant, kann:

  • Dachsanierung und Photovoltaik sinnvoll kombinieren
  • Kosten optimieren
  • Fördermöglichkeiten besser nutzen
  • und rechtliche Risiken vermeiden
Wir beraten unsere Kunden daher, ob und wie eine PV-Anlage sinnvoll in die Dachsanierung integriert werden kann - technisch, wirtschaftlich und rechtssicher.

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