Solarpflicht bei Dachsanierungen in NRW ab 2026 - das müssen Bauherren jetzt wissen
Ab dem 1. Januar 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue gesetzliche Regelung: Wer bei einem bestehenden Gebäude das Dach vollständig erneuert, muss in vielen Fällen künftig auch eine Photovoltaikanlage installieren.
Wann greift die Solarpflicht?
Die Solarpflicht gilt, wenn:
- die Dachhaut vollständig erneuert wird (z. B. neue Eindeckung oder neue Abdichtung)
- es sich nicht nur um eine kurzfristige Reparatur handelt
- die Dachsanierung ab dem 1. Januar 2026 durchgeführt wird
Rechtsgrundlage sind Paragraph 42a der Landesbauordnung NRW und die Solaranlagen-Verordnung NRW.
Wie kann die Solarpflicht erfüllt werden?
Bei Bestandsgebäuden gibt es zwei gleichwertige Möglichkeiten:
Variante 1 - Belegung der Dachfläche: Mindestens 30% der geeigneten Netto-Dachfläche müssen mit Photovoltaikmodulen belegt werden.
Variante 2 - Mindestleistung der PV-Anlage:
- 3 kWp bei Ein- und Zweifamilienhäusern
- 4 kWp bei Mehrfamilienhäusern mit 3-5 Wohneinheiten
- 8 kWp bei Mehrfamilienhäusern mit 6-10 Wohneinheiten
Gibt es Ausnahmen von der Solarpflicht?
Ja - und die sind in der Praxis sehr wichtig.
Technische Ausnahmen - Die Pflicht entfällt u. a., wenn:
- das Dach ausschließlich nach Norden ausgerichtet ist
- die Dachfläche konstruktiv ungeeignet ist
- die Statik nur mit unverhältnismaessigem Aufwand angepasst werden koennte
Wirtschaftliche Ausnahmen können eine Befreiung rechtfertigen, z. B.:
- wenn sich die PV-Anlage erst nach mehr als 25 Jahren amortisiert
- wenn zusätzliche Systemkosten mehr als 70% der PV-Kosten betragen
Wer ist für die Solarpflicht verantwortlich?
Ganz wichtig: Verantwortlich ist immer der Eigentümer des Gebäudes.
Unser Fazit als Dachdeckerbetrieb
Die Solarpflicht wird die Dachsanierung künftig stärker verändern. Wer frühzeitig plant, kann:
- Dachsanierung und Photovoltaik sinnvoll kombinieren
- Kosten optimieren
- Fördermöglichkeiten besser nutzen
- und rechtliche Risiken vermeiden
Wir beraten unsere Kunden daher, ob und wie eine PV-Anlage sinnvoll in die Dachsanierung integriert werden kann - technisch, wirtschaftlich und rechtssicher.