Pillar-Ratgeber - Stand: 24. Mai 2026
Solarpflicht NRW 2026: Was Eigentuemer im Rhein-Sieg-Kreis jetzt wissen muessen
Seit dem 1. Januar 2026 muessen Wohngebaeude in Nordrhein-Westfalen bei vollstaendiger Dachsanierung und im Neubau eine Photovoltaik- anlage erhalten. Was bedeutet das konkret fuer Sie - und wie setzen wir die Pflicht im selben Bauabschnitt mit der Dachsanierung um?
Inhalt
Rechtslage NRW 2026 in einem Satz
Wer ab dem 1. Januar 2026 in Nordrhein-Westfalen ein Wohngebaeude vollstaendig saniert oder neu errichtet, muss mindestens 30 Prozent der geeigneten Dachflaeche mit Photovoltaik belegen. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Aenderung des Klimaschutzgesetzes NRW in Verbindung mit dem Buergerlichen Gesetzbuch und den Landesbauordnungen. Fuer Nicht-Wohngebaeude (Gewerbe) gilt die Pflicht bereits laenger.
Pragmatisch heisst das: Wenn wir bei Ihnen ohnehin ueber eine komplette Steildach- oder Flachdach-Sanierung reden, kommt PV jetzt nicht mehr "vielleicht 2030 mal", sondern direkt in den selben Bauabschnitt - mit deutlich besseren Kosten als eine Nachruestung Jahre spaeter.
Wer ist konkret betroffen?
- Eigentuemer von Bestands-Wohngebaeuden, die ihr Dach komplett erneuern lassen.
- Bauherren von Neubauten mit Bauantrag ab 1.1.2026.
- Hausverwaltungen / WEGs, sobald ein Sanierungsbeschluss zur Komplett-Eindeckung gefasst wird.
- Gewerbebetriebe bereits seit 2024/2025 bei Neubau und Vollsanierung.
Nicht betroffen sind reine Reparaturen, Teilflaechen, Wartungs- arbeiten, Sturmschaden-Akut-Reparaturen sowie Daecher unter ca. 50 m2 geeigneter Flaeche.
Wann greift die Pflicht?
Massgeblich ist nicht der Zeitpunkt der Beauftragung, sondern:
- bei Neubau: Datum des Bauantrags / der Bauanzeige.
- bei Sanierung: Beginn der Sanierungsmassnahme im Sinne des Gesetzes (Eindeckung / Abdichtung wird erneuert).
Wer noch im Jahr 2025 mit der Vollsanierung begonnen hat, faellt in der Regel nicht unter die Pflicht - vorausgesetzt, der Beginn ist ueber Auftragsbestaetigung, Lieferschein und Baustellen- beginn dokumentiert.
Wie viel Dachflaeche muss belegt werden?
Mindestens 30 Prozent der geeigneten Dachflaeche. Geeignet bedeutet:
- statisch tragfaehig (Sparrenstaerke, Daemmpaket),
- besonnt (keine vollflaechige Verschattung durch Nachbargebaeude oder hohe Baeume),
- nicht durch Schornsteine, Gauben, Antennen blockiert,
- Neigung in der Regel zwischen 15 und 60 Grad,
- Ausrichtung Ost-Sued-West (Nordausrichtungen sind explizit ausgenommen).
Die Bewertung erfolgt im Rahmen der Statik- und PV-Auslegung, die wir gemeinsam mit unserem Partner-Elektriker und einem Tragwerksplaner durchfuehren.
Aufdach- vs. Indach-System: Was passt zu Ihnen?
| Kriterium | Aufdach | Indach |
|---|---|---|
| Optik | aufgesetzt, Module ueber Eindeckung sichtbar | flaechenbuendig, edel, "wie ein Glasdach" |
| Kosten | 1.300-1.700 EUR / kWp | 1.700-2.200 EUR / kWp |
| Eindeckung | bleibt komplett erhalten | Module ersetzen Ziegel/Schiefer im Belegungsbereich |
| Wartung | einfacher Modultausch | aufwendiger - Eindeckung muss mit zurueckgebaut werden |
| Empfehlung | nachtraegliche Belegung, Pultdaecher | Komplettsanierung, Denkmalnaehe, Solarpflicht-Mindest 30% |
Wir beraten herstellerunabhaengig - bei Steildach-Komplett- sanierungen empfehlen wir oft Indach-Systeme, weil sie die Solarpflicht erfuellen, optisch ueberzeugen und die Penetrationen der Dachhaut minimieren.
Kosten und Foerderung
Beispielrechnung Einfamilienhaus 140 m2, 8 kWp Anlage:
- PV-Anlage Aufdach inkl. Wechselrichter, Montage, Inbetriebnahme: 11.000-13.500 EUR
- Speicher 8 kWh (optional): + 6.000-8.000 EUR
- Wallbox 11 kW (optional): + 1.500-2.500 EUR
- Mehrkosten Indach gegenueber Aufdach: + 3.000-4.500 EUR
Foerderprogramme (Stand 2026): KfW 270 (zinsguenstiger Kredit), progres.nrw fuer Speicher, kommunale Foerderungen einzelner Staedte im Rhein-Sieg-Kreis (z.B. Troisdorf, Sankt Augustin). Der Eigenverbrauch ist steuerlich beguenstigt; die Einspeiseverguetung liegt 2026 bei ca. 7,9 Cent / kWh fuer Anlagen bis 10 kWp.
Ausnahmen und Befreiungen
- Denkmalschutz: wenn die Behoerde eine PV-Anlage als nicht vereinbar einstuft.
- Wirtschaftliche Unzumutbarkeit: Statik nur mit unverhaeltnismaessigem Aufwand ertuechtigbar.
- Verschattung: dauerhaft > 60% Beschattung, ohne Aussicht auf Aenderung.
- Sehr kleine Dachflaeche < 50 m2 geeignet.
Eine Befreiung muss aktiv beantragt und mit Gutachten begruendet werden. Wir helfen Ihnen, die noetigen Nachweise (Verschattungs- Simulation, Statik-Stellungnahme, Denkmal-Bescheinigung) zu beschaffen.
Ablauf bei RSB - alles aus einer Hand
- Vor-Ort-Termin (kostenfrei) - Robert Salden persoenlich, Bewertung Sub-Statik, Verschattung, sinnvolle Modulflaeche.
- Schriftliches Angebot Sanierung + PV - klar getrennte Positionen, damit Foerdermittel sauber zugeordnet werden koennen.
- Statik / Tragwerksplanung, falls erforderlich (haeufig bei Aelteren Daechern mit dunkler Eindeckung).
- Anmeldung Netzbetreiber + Marktstammdatenregister parallel zur Bauphase.
- Eindeckung mit / ohne Indach-System, voll geruestet, Sturmsicherung waehrend Bauphase.
- PV-Montage und Verkabelung durch Partnerelektriker, Inbetriebnahme-Protokoll.
- Abnahme + Dokumentation inkl. Werksgarantien (Velux/Braas/Ennogie/Bauder), Pruefprotokoll PV.
Haeufige Fragen
Wann gilt die Solarpflicht in NRW genau?
Was zaehlt als "vollstaendige Dachsanierung"?
Welche Dachflaeche muss mindestens belegt werden?
Gibt es Ausnahmen?
Was kostet eine PV-Anlage im Rahmen der Dachsanierung?
Aufdach- oder Indach-Anlage?
Wie lange dauert die Genehmigung?
Wer haftet fuer die PV-Montage auf dem neuen Dach?
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Hinweis: Dieser Ratgeber stellt eine zusammenfassende Information dar und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgeblich sind die jeweils gueltige Fassung des NRW-Klimaschutzgesetzes und die zugehoerigen Verordnungen sowie die individuelle Bauakte. Stand der Recherche: 24. Mai 2026.
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