Pillar-Ratgeber - Stand: 24. Mai 2026

Solarpflicht NRW 2026: Was Eigentuemer im Rhein-Sieg-Kreis jetzt wissen muessen

Seit dem 1. Januar 2026 muessen Wohngebaeude in Nordrhein-Westfalen bei vollstaendiger Dachsanierung und im Neubau eine Photovoltaik- anlage erhalten. Was bedeutet das konkret fuer Sie - und wie setzen wir die Pflicht im selben Bauabschnitt mit der Dachsanierung um?

Verfasst von RS Robert Salden, Dachdeckermeister · Stand: 24. Mai 2026

Rechtslage NRW 2026 in einem Satz

Wer ab dem 1. Januar 2026 in Nordrhein-Westfalen ein Wohngebaeude vollstaendig saniert oder neu errichtet, muss mindestens 30 Prozent der geeigneten Dachflaeche mit Photovoltaik belegen. Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Aenderung des Klimaschutzgesetzes NRW in Verbindung mit dem Buergerlichen Gesetzbuch und den Landesbauordnungen. Fuer Nicht-Wohngebaeude (Gewerbe) gilt die Pflicht bereits laenger.

Pragmatisch heisst das: Wenn wir bei Ihnen ohnehin ueber eine komplette Steildach- oder Flachdach-Sanierung reden, kommt PV jetzt nicht mehr "vielleicht 2030 mal", sondern direkt in den selben Bauabschnitt - mit deutlich besseren Kosten als eine Nachruestung Jahre spaeter.

Wer ist konkret betroffen?

  • Eigentuemer von Bestands-Wohngebaeuden, die ihr Dach komplett erneuern lassen.
  • Bauherren von Neubauten mit Bauantrag ab 1.1.2026.
  • Hausverwaltungen / WEGs, sobald ein Sanierungsbeschluss zur Komplett-Eindeckung gefasst wird.
  • Gewerbebetriebe bereits seit 2024/2025 bei Neubau und Vollsanierung.

Nicht betroffen sind reine Reparaturen, Teilflaechen, Wartungs- arbeiten, Sturmschaden-Akut-Reparaturen sowie Daecher unter ca. 50 m2 geeigneter Flaeche.

Wann greift die Pflicht?

Massgeblich ist nicht der Zeitpunkt der Beauftragung, sondern:

  • bei Neubau: Datum des Bauantrags / der Bauanzeige.
  • bei Sanierung: Beginn der Sanierungsmassnahme im Sinne des Gesetzes (Eindeckung / Abdichtung wird erneuert).

Wer noch im Jahr 2025 mit der Vollsanierung begonnen hat, faellt in der Regel nicht unter die Pflicht - vorausgesetzt, der Beginn ist ueber Auftragsbestaetigung, Lieferschein und Baustellen- beginn dokumentiert.

Wie viel Dachflaeche muss belegt werden?

Mindestens 30 Prozent der geeigneten Dachflaeche. Geeignet bedeutet:

  • statisch tragfaehig (Sparrenstaerke, Daemmpaket),
  • besonnt (keine vollflaechige Verschattung durch Nachbargebaeude oder hohe Baeume),
  • nicht durch Schornsteine, Gauben, Antennen blockiert,
  • Neigung in der Regel zwischen 15 und 60 Grad,
  • Ausrichtung Ost-Sued-West (Nordausrichtungen sind explizit ausgenommen).

Die Bewertung erfolgt im Rahmen der Statik- und PV-Auslegung, die wir gemeinsam mit unserem Partner-Elektriker und einem Tragwerksplaner durchfuehren.

Aufdach- vs. Indach-System: Was passt zu Ihnen?

KriteriumAufdachIndach
Optikaufgesetzt, Module ueber Eindeckung sichtbarflaechenbuendig, edel, "wie ein Glasdach"
Kosten1.300-1.700 EUR / kWp1.700-2.200 EUR / kWp
Eindeckungbleibt komplett erhaltenModule ersetzen Ziegel/Schiefer im Belegungsbereich
Wartungeinfacher Modultauschaufwendiger - Eindeckung muss mit zurueckgebaut werden
Empfehlungnachtraegliche Belegung, PultdaecherKomplettsanierung, Denkmalnaehe, Solarpflicht-Mindest 30%

Wir beraten herstellerunabhaengig - bei Steildach-Komplett- sanierungen empfehlen wir oft Indach-Systeme, weil sie die Solarpflicht erfuellen, optisch ueberzeugen und die Penetrationen der Dachhaut minimieren.

Kosten und Foerderung

Beispielrechnung Einfamilienhaus 140 m2, 8 kWp Anlage:

  • PV-Anlage Aufdach inkl. Wechselrichter, Montage, Inbetriebnahme: 11.000-13.500 EUR
  • Speicher 8 kWh (optional): + 6.000-8.000 EUR
  • Wallbox 11 kW (optional): + 1.500-2.500 EUR
  • Mehrkosten Indach gegenueber Aufdach: + 3.000-4.500 EUR

Foerderprogramme (Stand 2026): KfW 270 (zinsguenstiger Kredit), progres.nrw fuer Speicher, kommunale Foerderungen einzelner Staedte im Rhein-Sieg-Kreis (z.B. Troisdorf, Sankt Augustin). Der Eigenverbrauch ist steuerlich beguenstigt; die Einspeiseverguetung liegt 2026 bei ca. 7,9 Cent / kWh fuer Anlagen bis 10 kWp.

Ausnahmen und Befreiungen

  • Denkmalschutz: wenn die Behoerde eine PV-Anlage als nicht vereinbar einstuft.
  • Wirtschaftliche Unzumutbarkeit: Statik nur mit unverhaeltnismaessigem Aufwand ertuechtigbar.
  • Verschattung: dauerhaft > 60% Beschattung, ohne Aussicht auf Aenderung.
  • Sehr kleine Dachflaeche < 50 m2 geeignet.

Eine Befreiung muss aktiv beantragt und mit Gutachten begruendet werden. Wir helfen Ihnen, die noetigen Nachweise (Verschattungs- Simulation, Statik-Stellungnahme, Denkmal-Bescheinigung) zu beschaffen.

Ablauf bei RSB - alles aus einer Hand

  1. Vor-Ort-Termin (kostenfrei) - Robert Salden persoenlich, Bewertung Sub-Statik, Verschattung, sinnvolle Modulflaeche.
  2. Schriftliches Angebot Sanierung + PV - klar getrennte Positionen, damit Foerdermittel sauber zugeordnet werden koennen.
  3. Statik / Tragwerksplanung, falls erforderlich (haeufig bei Aelteren Daechern mit dunkler Eindeckung).
  4. Anmeldung Netzbetreiber + Marktstammdatenregister parallel zur Bauphase.
  5. Eindeckung mit / ohne Indach-System, voll geruestet, Sturmsicherung waehrend Bauphase.
  6. PV-Montage und Verkabelung durch Partnerelektriker, Inbetriebnahme-Protokoll.
  7. Abnahme + Dokumentation inkl. Werksgarantien (Velux/Braas/Ennogie/Bauder), Pruefprotokoll PV.

Haeufige Fragen

Wann gilt die Solarpflicht in NRW genau?
Fuer Wohngebaeude greift die Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Januar 2026 bei groesseren Dachsanierungen und Neubauten mit Bauantrag ab 2026. Fuer Nicht-Wohngebaeude (Gewerbe) gilt die Pflicht bereits seit 2024 bzw. 2025 bei Neubau bzw. vollstaendiger Dachsanierung. Massgeblich ist der Zeitpunkt des Bauantrags bzw. der Bauanzeige.
Was zaehlt als "vollstaendige Dachsanierung"?
Eine vollstaendige Dachsanierung im Sinne des Gesetzes liegt vor, wenn die gesamte Dachhaut einschliesslich Dachabdichtung oder Eindeckung erneuert wird. Reparaturen, Teilflaechen oder reine Wartungsarbeiten loesen die Pflicht NICHT aus. Im Zweifel klaeren wir das mit Ihrer Bauaufsicht und dokumentieren den Sanierungsumfang nachvollziehbar.
Welche Dachflaeche muss mindestens belegt werden?
In NRW muessen mindestens 30 Prozent der "geeigneten Dachflaeche" mit einer Photovoltaikanlage belegt werden. "Geeignet" bedeutet: ausreichend besonnt, statisch tragfaehig, nicht durch Schornsteine, Gauben oder Verschattung blockiert. Die Bewertung erfolgt im Rahmen der Statik- und PV-Auslegung.
Gibt es Ausnahmen?
Ja. Wenn die Anlage technisch unmoeglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, kann eine Befreiung beantragt werden. Typische Ausnahmen: Denkmalschutz, dauerhafte Verschattung, ungeeignete Statik, sehr kleine Dachflaeche unter 50 m2. Die Befreiung muss aktiv beantragt und begruendet werden.
Was kostet eine PV-Anlage im Rahmen der Dachsanierung?
Als Faustwert: 1.300 bis 1.700 Euro pro kWp installierte Leistung bei Aufdach-Anlagen, 1.700 bis 2.200 Euro pro kWp bei Indach-Systemen. Ein typisches Einfamilienhaus mit 8 kWp liegt bei 11.000 bis 18.000 Euro. Hinzu kommen Speicher, Wallbox und elektrische Anpassungen. Im Bundle mit der Sanierung sparen Sie meist 10-15 Prozent gegenueber spaeterer Nachruestung.
Aufdach- oder Indach-Anlage?
Aufdach-Systeme werden auf die fertige Eindeckung montiert, sind preiswert und schnell montiert, wirken aber optisch aufgesetzt. Indach-Systeme ersetzen die Eindeckung im Modul-Bereich und ergeben eine flaechenbuendige, edle Optik – ideal bei Komplettsanierungen, Solarpflicht-Mindestbelegung und denkmalnahen Gebaeuden. Wir beraten herstellerunabhaengig (Velux, Braas, Creaton, ennogie).
Wie lange dauert die Genehmigung?
Anlagen unter 30 kWp sind in NRW genehmigungsfrei. Sie muessen im Marktstammdatenregister und beim Netzbetreiber angemeldet werden. Der Netzanschluss-Antrag dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen, parallel zur Sanierung gestartet bedeutet das keinen Zeitverlust auf der Baustelle.
Wer haftet fuer die PV-Montage auf dem neuen Dach?
Bei uns kommt alles aus einer Hand: Dachdecker (RSB) montiert die Unterkonstruktion und das Modulfeld, ein Partner-Elektriker uebernimmt den AC-seitigen Anschluss und das Inbetriebnahme-Protokoll. Damit haben Sie EINEN Verantwortlichen fuer die Dachhaut – inkl. der Penetrationen durch die PV-Schienen.

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Hinweis: Dieser Ratgeber stellt eine zusammenfassende Information dar und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgeblich sind die jeweils gueltige Fassung des NRW-Klimaschutzgesetzes und die zugehoerigen Verordnungen sowie die individuelle Bauakte. Stand der Recherche: 24. Mai 2026.

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